Ab dem 27. September 2026 gilt: Wer mit „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ wirbt, muss das belegen können. Die EmpCo-Richtlinie, formal die EU-Richtlinie 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“, ist aus unserer Sicht eine sinnvolle Regulierung. Sie schützt die Unternehmen, die es ernst meinen, vor denen, die nur so tun.
Gleichzeitig stellt sie jeden Website-Betreiber vor dieselbe Frage: Wo überall steht so etwas bei uns — und hält es einer Prüfung stand?
Für vier Marken-Websites unserer Kundschaft hieß das konkret: über 21.000 eingelesene Texte, darunter Produktbeschreibungen, Kategorieseiten, Landingpages, Blogbeiträge und Meta-Texte. Der klassische Weg wäre ein Mammutprojekt gewesen: Agenturteams, die wochenlang Seiten durchklicken, Excel-Listen, juristische Abstimmungsschleifen und am Ende die Unsicherheit, ob wirklich alles gefunden wurde. Die nationale Umsetzung wurde am 19.02.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; die Vorgaben gelten überwiegend ab dem 27.09.2026.
Besonders wichtig ist der Punkt der Spezifizierung. Wer mit Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ wirbt, muss erklären, wie die Aussage gemeint ist und was genau dahintersteht. Reine Schlagworte reichen nicht mehr.
Auch Gestaltungselemente können problematisch werden. Naturbezogene Bilder, Logos oder Markenelemente können als unzulässige Nachhaltigkeitsanmutung gelten, wenn sie zusammen mit entsprechenden Aussagen verwendet werden. Die Kommission erteilt einer „Flucht in die Marke“ mit unbelegten Umweltaussagen eine klare Absage.
Wir sind das Thema anders angegangen: mit einer eigens dafür gebauten Software, entstanden in wenigen Tagen. Sie liest sämtliche Texte direkt aus den Redaktionssystemen, findet jede Umweltaussage — auch Umschreibungen wie „schont die Umwelt“, die in keiner Wortliste stehen —, stuft jeden Fund nach Risiko ein und begründet die Einstufung.
Der entscheidende Punkt war dabei nicht nur KI, sondern auch softwarearchitektonischer Sachverstand: zu wissen, wie man an die Systeme sauber herankommt, wie man Funde nachvollziehbar macht und wie man Freigaben protokolliert. KI ohne diese Struktur produziert Vorschläge ins Leere. Struktur ohne KI bedeutet Monate Handarbeit. Zusammen ergibt das etwas Neues: Die Maschine übernimmt das Lesen, Finden und Vorformulieren — der Mensch behält das Urteil.
Auf diese Weise wurden aus über 21.000 Texten rund 1.220 begründete Fundstellen mit Ampel-Einstufung und fertigem Änderungsvorschlag. Die reinen KI-Kosten für die Analyse aller vier Websites lagen im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich. Nicht pro Seite. Insgesamt.
Wichtig ist dabei die Trennung zwischen Maschine und Entscheidung. Die Maschine übernimmt die Fleißarbeit: lesen, finden, vorsortieren, Vorschläge machen. Der Mensch behält das Urteil. Genau so wird aus einer langen Prüfstrecke ein klarer Arbeitsprozess mit nachvollziehbaren Ergebnissen.
In der Wissensbasis wird außerdem betont, dass Dokumentation zentral ist. Was wurde gefunden, wie wurde es eingestuft, warum, wer hat entschieden, was stand vorher dort und was steht danach dort? Diese Spur ist am Ende das eigentliche Ergebnis.
Die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie gelten überwiegend ab dem 27.09.2026. Die Umsetzung in deutsches Recht wurde am 19.02.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Besonders kritisch sind allgemeine Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem, Umweltaussagen mit falschem Bezugspunkt, Werbung mit Treibhausgas-Kompensation und pauschale zukünftige Umweltversprechen.
Ja. Die Aussagen müssen spezifiziert und mit Nachweisen hinterlegt werden. Die Wissensbasis verlangt zudem wissenschaftliche Erkenntnisse, konkrete Aussagen und bei Klimaaussagen die Information, ob Emissionen kompensiert werden.
Die Wissensbasis beschreibt, dass Informationen je nach Medium ausreichend zugänglich sein müssen. Gleichzeitig wird betont, dass im Zweifel streng auszulegen ist und allgemeine Aussagen nicht einfach durch vage Hinweise entschärft werden.
Ja, soweit sie in der Kommunikation als umweltbezogene Aussage verstanden werden können. Die Wissensbasis empfiehlt ausdrücklich, Marken, Logos und Firmennamen auf einen möglichen umweltbezogenen Aussagegehalt zu prüfen.
Die EmpCo-Richtlinie macht Umweltkommunikation nicht unmöglich. Sie macht sie präziser. Wer sauber formuliert, sauber belegt und sauber dokumentiert, hat weniger Risiko und mehr Klarheit.
Aus einem vermeintlichen Mammutprojekt wird so eine belastbare Routine. Nicht bequem. Aber machbar. Und genau das war der Punkt: Mit dem richtigen Werkzeug war diese Prüfung keine monatelange Handarbeit mehr, sondern eine Nachmittagsbeschäftigung mit belastbarem Ergebnis.
Von hier aus weiter: was diesen Beitrag fundiert, belegt und vertieft.